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ägyptisches Recht

Grunderwerb in Ägypten

Ägypten hat sich in den letzten Jahren, trotz aller Wirren, stetig, beständig und progressiv zu einem immer beliebteren Reiseziel für europäische Touristen entwickelt und die Qualität der Touristik-Dienstleistungen hat sich über die vergangenen Jahre stets kontinuierlich gesteigert. Gleichzeitig erwerben immer häufiger Ausländer Immobilen in Ägypten, entweder als Feriendomizil oder auch als dauerhafte Bleibe, oder als Altersruhesitz. Hier steht die mitgebrachte Kaufkraft der heimischen Rente der hiesigen sehr günstigen Kostenstruktur gegenüber. Das quasi durchgehend sehr angenehme Klima spielt dabei sicherlich auch eine entscheidende Rolle.

Ägypten hat in den vergangenen Jahrzehnten den Rechtsrahmen für den Grunderwerb durch Ausländer stark verbessert und die Möglichkeiten erweitert. Ausländer dürfen nunmehr in vielen Bereichen Grund erwerben und machen von diesem Recht auch stark zunehmend Gebrauch, auch in Anbetracht der seit einigen Jahren sehr attraktiven Preise, die jedoch nunmehr stark zu steigen beginnen.

Der Eigentumserwerb wird durch einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bei einem Rechtsanwalt geschlossen.

Der Vertrag wird durch die Gesetze der arabischen Republik von Ägypten geregelt und auch vollzogen. Diese sind von der Grundstruktur den unsrigen sehr ähnlich. So sind beinahe alle deutschen Fachbegriffe wie Teileigentum, Sondereigentum, Miteigentumsanteile usw. usw. hier in arabischer Art wider zu finden. Also kein Grund für Berührungsängste.

Ein notarieller Beamter ist involviert in die Grundbucheinschreibung. Neubauvorhaben werden verkauft i.d.R mit einer 25%igen Anzahlung und die Restzahlungen werden geleistet über monatliche oder quartalsmäßige Ratenzahlungen, bis zum Datum der Eigentumsüberschreibung.

Die meisten Neubauobjekte werden nach einer Bauzeit von ca. 18 bis 24 Monaten übergeben.

Gebrauchtimmobilien werden bei Zahlung übergeben. Alle vertraglichen Grundstrukturen sind wie gesagt ähnlich. 
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